Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Bei Tätigkeiten mit Biostoffen ab der Risikogruppe 2 müssen Sie zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 1 zu Ihrer eigenen Sicherheit weitergehende Pop-up ButtonSchutzmaßnahmen beachten.

Besonders wichtig sind

Arbeitsbereiche, in denen biotechnologische Tätigkeiten ab der Schutzstufe 2 durchgeführt werden, sind mit der Schutzstufenbezeichnung und dem Symbol für Biogefährdung zu kennzeichnen.

Schutzmaßnahmen

In Abhängigkeit von der Gefährdung sind über die allgemeinen Grundregeln hinaus weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Schutzmaßnahmen sind in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" und in der B 002 "Sichere Biotechnologie: Laboratorien" (DGUV Information 213-086) aufgeführt und werden hier nicht vollständig genannt.

Sicherheitswerkbänken

Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke sind Arbeitsmittel, die für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bestimmt sind. Es handelt sich dabei um Geräte mit Ventilator und Filtration der Luft zum Schutz des Benutzers und der Umwelt vor Bioaerosolen, die bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen entstehen können.

Es gibt drei Bauarten von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken. Sie werden als mikrobiologische Sicherheitswerkbänke Klasse I, II oder III bezeichnet und haben jeweils einen unterschiedlichen Schutzumfang. Die Unterteilung steht in keinem Zusammenhang mit der Einstufung biologischer Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen. In Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 2 durchgeführt werden, sind Sicherheitswerkbanke der Klasse I oder II zu verwenden.

Hygieneplans

Ein Muster zum Hygieneplan für das biotechnische Labor finden Sie in der B 002 „Sichere Biotechnologie: Laboratorien” (DGUV Information 213-086), Anlage 4.

Sterilisation

Durch Sterilisation werden Gegenstände, Einrichtungen und Stoffe keimfrei gemacht, mit dem Ziel, sämtliche Mikroorganismen abzutöten und Viren zu inaktivierent.

In der Praxis ist dies oft nicht möglich, so dass angestrebt wird, die Keime auf ein bestimmtes Maß zu reduzieren.

Entweder wird gefordert, die Anzahl an vermehrungsfähigen Mikroorganismen um einen bestimmten Faktor in Zehnerpotenzen zu reduzieren. Oder es wird eine bestimmte Wahrscheinlichkeit der vollständigen Sterilisation gefordert.

Die Sterilisation kann mit Dampf, Heißluft, Gasen oder ionisierenden Strahlen erfolgen. Häufig erfolgt eine Dampfsterilisation mit gesättigtem Dampf unter Druck im Sterilisationsautoklaven (vgl. Kapitel C: Sterilisationsautoklaven.)

Desinfektion

Desinfektion bedeutet die gezielte Reduktion von unerwünschten Mikroorganismen durch chemische oder physikalische Inaktivierung, so dass sie unter den gegebenen Umständen keine Schäden (Infektion, Verderbnis) mehr verursachen können.

arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in speziellen Fällen notwendig und im Anhang Teil 2 der ArbMedVV aufgeführt.

(Vgl. auch B 002 „Sichere Biotechnologie: Laboratorien” (DGUV Information 213-086), Abschnitt 15)

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