Sicherheitswerkbänke sind Arbeitstische mit lüftungstechnischen Einrichtungen, die die Beschäftigten und die Umwelt beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen schützen.
Sie werden in Abhängigkeit von den Anforderungen an den Produktschutz und vom Gefährdungspotenzial in
Klassen eingeteilt und dementsprechend eingesetzt.
Für den sicheren Betrieb sind vor allem wichtig:
Je nach Anforderungen an den Produktschutz und Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in eine der Risikogruppen (1 – 4) nach BioStoffV und den daraus resultierenden Schutz-/ Sicherheitsstufen (1 – 4) werden Sicherheitswerkbänke unterschiedlicher Klassen eingesetzt.
Schutz-/ Sicherheitsstufe |
Sicherheitswerkbänke der Klasse |
2 | I oder II |
3 | I oder II |
4 | III |
Einteilung der Stufen gemäß Gefährdungspotenzial durch biologische Arbeitsstoffe:
Schutzstufe 2 : gering
Schutzstufe 3 : mäßig
Schutzstufe 4 : hoch
(Vgl. § 3 „Biostoffverordnung” und B 002 „Sichere Biotechnologie: Laboratorien” (DGUV Information 213-086), Abs. 6.2.1.2 und Kapitel C: Risikogruppen)
Um die Luftströmung nicht zu behindern, vermeiden Sie z.B. Wärmequellen in der vorderen Hälfte der Werkbank oder schnelle Bewegungen. Decken Sie Luftschlitze in der Arbeitsöffnung oder die Abluftöffnungen der Filter nicht ab. Stellen Sie nicht mehr Gerätschaften als notwendig in die Sicherheitswerkbank.
(Vgl. B 011 „Sicheres Arbeiten an mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken”, Abschnitt 5.5)
Sicherheitswerkbänke müssen vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen sicherheitstechnischen Änderungen (z.B. Filterwechsel) und in regelmäßigen Abständen (empfohlen ist jährlich) auf Dichtigkeit der Konstruktion sowie auf Rückhaltevermögen des Filters und an der Arbeitsöffnung überprüft werden.
(Vgl. B 002 „Sichere Biotechnologie: Laboratorien” (DGUV Information 213-086), Abschnitt 6.2.1.3)
Befolgen Sie bei Wartungs- und Reparaturarbeiten unbedingt die Anweisungen der Hersteller!
Zur Dekontamination dürfen keine brennbaren Desinfektionsmittel verwendet werden. Es besteht Explosionsgefahr.