Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Um vor schädigenden Einflüssen auf unsere Ökosysteme zu warnen, werden bestimmte Gefahrstoffe als umweltgefährlich eingestuft.

Umweltgefährlich sind Stoffe oder Gemische, wenn sie selbst oder ihre Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen so zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.

Dieser Einstufung sind nach der alten EU-Kennzeichnung das Gefahrensymbol „N“ sowie bestimmte Kombinationen von Pop-up ButtonR-Sätzen zugeordnet.

Berücksichtigen Sie auch hier der Umwelt zuliebe die notwendigen Schutzmaßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung und Laborrichtlinien.

Neue Einstufung nach GHS

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Zur Einstufung „umweltgefährlich” gehören die Gefahrenhinweise R50 – R59.

Den Gefahrstoffen Frigen oder Brommethan ist z.B. der R-Satz R59 „Gefährlich für die Ozonschicht” zugeordnet. Die ökotoxischen Gefahren von Zinkphosphat oder Lindan werden mit den R-Sätzen 50/53 „Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben” beschrieben.

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Zur Einstufung „umweltgefährlich” gehören die Gefahrenhinweise R50 – R59.

Den Gefahrstoffen Frigen oder Brommethan ist z.B. der R-Satz R59 „Gefährlich für die Ozonschicht” zugeordnet. Die ökotoxischen Gefahren von Zinkphosphat oder Lindan werden mit den R-Sätzen 50/53 „Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben” beschrieben.

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