In Druckbehältern und Versuchsautoklaven können Reaktionen, z.B. Hydrierungen, unter Überdruck durchgeführt werden.
Druckbehälter dienen der Durchführung von Reaktionen, bei denen die für den sicheren Betrieb des
Druckbehälters
relevanten Parameter bekannt sind. Diese müssen so ausgelegt sein, dass die
Beanspruchungen sicher aufgenommen
werden können.
Bei Reaktionen mit unbekanntem Reaktions-, Druck- oder Temperaturverlauf, d.h. auch unbe-kannten
Beanspruchungen,
müssen die Versuchsautoklaven hinter Schutzwänden, besser jedoch in besonderen
Autoklavenkammern aufgestellt werden.
Bei Versuchsautoklaven oder Bombenrohren aus Glas muss immer mit Zerplatzen gerechnet werden. Hier
gelten
besondere
Vorsichtsmaßnahmen.
Der Druckbehälter muss allen mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen, die aufgrund der Betriebsweise zu erwarten sind, sicher genügen. Dies gilt besonders für den zulässigen Betriebsdruck und die zulässige Betriebstemperatur.
Schutzwände können nur einen (begrenzten) Schutz gegen Splitter und umhergeschleuderte Teile bieten. Austretende Wolken brennbarer oder toxischer Substanzen werden nicht vor der Verbreitung im Labor zurückgehalten.
Effektiver sind Autoklavenkammern, die so gestaltet sein müssen, dass Personen beim Versagen des Autoklaven geschützt sind. Die Beobachtung der Sicherheits- und Messeinrichtungen sowie deren Bedienung müssen von sicherer Stelle aus erfolgen können.
Versuchsautoklaven aus Glas dürfen mit brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen wegen der Explosionsgefahr nur in Autoklavenkammern betrieben werden.
Bei nicht brennbaren Medien ist der Einsatz außerhalb geschlossener Räume nur mit geeignetem Splitterschutz zulässig. Dennoch ist auch dann eine Kammer vorzuziehen, weil bei einem Bruch schnell große Mengen an u.U. toxischen Substanzen freigesetzt werden.