UV-Strahlung wird sowohl in Photoreaktoren als auch zum Detektieren von Substanzen oder zum Sterilisieren
in Sicherheitswerkbänken eingesetzt. Ohne geeignete Schutzmaßnahmen kann sie die Augen und die Haut zum
Teil
ernsthaft schädigen.
Die UV-Quelle muss an den betreffenden Geräten so
abgeschirmt sein, dass kein direktes Licht oder Streulicht in die Augen gelangen kann. Ist dies
nicht ausreichend möglich, müssen Sie neben der geschlossenen Kleidung unbedingt
UV-Schutzbrillen tragen.
Strahlungsintensive Quellen sollten wegen der Bildung von Ozon und nitrosen Gasen am besten im Abzug betrieben
oder anders wirksam
belüftet werden.
Darüber hinaus sind mögliche
phototoxische Reaktionen zu berücksichtigen.
Ultraviolette Strahlen umfassen einen Wellenlängenbereich von 100 – 400 Nanometern. Abhängig von der Intensität und Wellenlänge können sie ernsthafte Entzündungen und Verbrennungen in den Augen und auf der Haut verursachen. Wiederholte intensive Exposition kann sogar zu langfristigen Schäden wie Hautkrebs oder einer Trübung der Augenlinse führen.
Beachten Sie, dass Verbrennungs- und Entzündungserscheinungen in der Regel mit Latenzzeiten von einigen Stunden auftreten!
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist vom Arbeitgeber anzubieten, wenn die Expositionsgrenzwerte der OStrV überschritten werden könnten.
Ist kein ausreichender Schutz durch die Bauart der Geräte gegeben, können Sie eine wirksame Abschirmung bereits durch die Abdeckung der Apparatur mit Alufolie erreichen.
Empfehlenswert sind darüber hinaus Verriegelungen, die den UV-Strahler abschalten, sobald eine Abschirmung geöffnet wird.
Die Schutzbrille muss für den jeweils auftretenden Wellenlängenbereich der UV-Strahlung geeignet sein.
Vor der Verwendung von einfachen getönten Gläsern ist dringend abzuraten: Sie absorbieren das UV-Licht nur mangelhaft und lassen gleichzeitig wenig sichtbares Licht in das Auge. Dadurch weitet sich die Iris und mehr Strahlung kann eindringen.
Der Arbeitsplatzgrenzwert von Ozon kann ggf. auch durch eine optimierte natürliche Lüftung oder durch eine Quellabsaugung am Strahler eingehalten werden.
Phototoxische Reaktionen können durch das Zusammenwirken von UV-Strahlen mit chemischen Stoffen (z.B. Kosmetika oder Parfüms) auftreten und Allergien oder Gewebeschäden auslösen. Deshalb sollten Sie beim Einsatz von offenen UV-Quellen auf Kosmetika möglichst verzichten.