Wie wichtig die Informationsvermittlung für die Gesundheit aller Mitarbeiter ist, macht dieses Unfallbeispiel sehr deutlich.
In der Sicherheitswerkbank eines gentechnischen Labors befindet sich ein Bunsenbrenner, der mit einem Schlauch an die Gasversorgung angeschlossen ist.
Als ein Doktorand den elektrischen Frontschieber der Werkbank betätigt, kommt es zu einer heftigen Explosion, die die Wand zum Nachbarraum eindrückt. Der Doktorand erleidet Verbrennungen 1. und 2. Grades.
Die Gaszufuhr war versehentlich nur am Brenner, nicht aber am Wandauslassventil abgestellt worden. Vermutlich ist es durch eine Undichtigkeit an der Schlauchverbindung zum Gasaustritt gekommen. Das Gas konnte sich so während des Betriebsstillstands der Werkbank bis zur Explosionsfähigkeit anreichern.
Zusätzlich war der Schlauch für Gasbrenner nicht zugelassen.
Der Bunsenbrenner hätte nur mit einem DVGW-geprüften Gasschlauch verwendet werden dürfen. Diese Schläuche sind den Laboranforderungen gewachsen und bieten eine höhere Beständigkeit, Belastbarkeit und Dichtheit.
Darüber hinaus dürfen Bunsen- und verwandte Gasbrenner nicht über Hähne vollständig absperrbar sein, da kein Gas unter Druck im Gasschlauch zwischen Absperrventil und Laborbrenner verbleiben soll.