In Laboratorien werden verschiedene energiereiche Strahlungen eingesetzt, z.B. bei der Gaschromatographie. Grundlegende Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln beschrieben und umfassen sowohl den Umgang mit ionisierenden als auch mit nicht ionisierenden Strahlenquellen.
Neben den technischen Schutzvorkehrungen und einer ausreichenden Kennzeichnung der Geräte und Bereiche ist besonders auf eine angemessene Schutzkleidung und die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter z.B. anhand von Strahlenschutzanweisungen zu achten.
Soweit es für den sicheren Betrieb notwendig ist, sind Strahlen- oder Laserschutzbeauftragte zu ernennen.
Grundsätzlich gilt: Der Mensch sollte einer energiereichen Strahlung so wenig wie möglich ausgesetzt sein.
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RadioaktiveFolgende Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften sind für den Umgang mit Strahlung besonders relevant:
Ionisierende Strahlung kommt als Teilchenstrahlung (α-, γ-Strahlen, Neutronen, Protonen) oder elektromagnetische Wellenstrahlung (γ-, Röntgenstrahlung, Photonen) vor. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Energie zur Herauslösung von Elektronen aus der Elektronenhülle eines Atoms ausreicht (Ionisation).
In Materie wie z.B. in lebenden Zellen werden durch die Strahlen Atome und Moleküle ionisiert bzw. angeregt. Hierdurch können Bindungen aufgetrennt und chemische Gefüge verändert werden, so dass das Funktionieren von Zellen und Organen gestört und geschädigt werden kann.
Zur nicht ionisierenden Strahlung gehören elektromagnetische Felder und optische Strahlungen wie die UV-Strahlung. Ihre Energie reicht nicht aus, um Elektronen aus der Elektronenhülle herauszulösen. Aber auch sie kann zu ernsthaften Schäden führen und teilweise ähnliche Wirkungen wie die ionisierende Strahlung haben.
Strahlenschutzbeauftragte werden für die Leitung und/oder Beaufsichtigung des Umgangs mit radioaktiven Strahlen und Röntgenstrahlen vom Unternehmer (Strahlenschutzverantwortlicher) bestellt. Sie sind in allen Angelegenheiten des Strahlenschutzes weisungsbefugt und für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zuständig und verantwortlich.
Laserschutzbeauftragte sind beim Umgang mit Lasereinrichtungen ab der Klasse 3R schriftlich zu bestellen. Sie überwachen den Betrieb und unterstützen den Unternehmer bei der Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Sie sind verpflichtet, ihre Sachkunde durch erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen, der mit einer Abschlussprüfung enden muss.