Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Tätigkeiten mit hochpathogenen Biostoffen der Risikogruppen 3 und 4 sind mit hohen Gefährdungen verknüpft. Sie verlangen nicht nur ein Pop-up Buttonhohes Schutzniveau durch entsprechende Pop-up Buttonbaulich-technische, Pop-up Buttonorganisatorische und Pop-up Buttonpersönliche Schutzmaßnahmen. Sie erfordern auch eine hohe persönliche Zuverlässigkeit.

Biostoffe der Risikogruppe 3, die mit Pop-up Button(**) gekennzeichnet sind, sind solche Biostoffe, bei denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte begrenzt ist. Bei Pop-up Buttondiesen Biostoffen kann eine Übertragung über den Luftweg normalerweise nicht erfolgen. Es kann auf einige Pop-up Buttontechnische Maßnahmen der Schutzstufe 3 verzichtet werden.

hohes Schutzniveau

In Abhängigkeit von der Gefährdung sind über die allgemeinen Grundregeln hinaus weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Schutzmaßnahmen sind in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" und in der B 002 "Sichere Biotechnologie: Laboratorien" (DGUV Information 213-086) aufgeführt.

baulich-technische

Beispielhaft werden folgende Anforderungen für Schutzstufe 3 genannt:

  • Es muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegen.
  • Der Arbeitsbereich muss durch eine Schleuse mit zwei selbstsichernden Türen abgetrennt sein (Personen- und Materialschleuse).
  • Notstrom für die Lüftung, Notruf- und Überwachungseinrichtung
  • Abwasser muss grundsätzlich thermisch inaktiviert werden.

organisatorische

Die Biostoffverordnung sieht ein Erlaubnisverfahren vor der Aufnahme von Tätigkeiten der Schutzstufe 3 und 4 in Laboratorien vor. Erst wenn die zuständige Behörde dem Arbeitgeber die Erlaubnis erteilt hat, darf die entsprechende Tätigkeit durchgeführt werden (präventives Verbot mit einem Erlaubnisvorbehalt).

persönliche Schutzmaßnahmen

Eine persönliche Schutzmaßnahme ist beispielsweise das Tragen von Laborkitteln, die an der Rumpfvorderseite geschlossen sind.

Risikogruppe 3

Schutzmaßnahmen, die sich auf die Übertragung auf dem Luftweg beziehen, sind normalerweise nicht umzusetzen. So kann ggf. z.B. die Personenschleuse entfallen. Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3, die mit (**) gekennzeichnet sind, bedürfen keiner Erlaubnis und es muss keine fachkundige Person benannt werden.

Biostoffe

Erreger der Risikogruppe 3** sind im Wesentlichen die Erreger der Hepatitis B und C oder AIDS, also HBV, HCV und HIV.

einige technische Maßnahmen

Eventuell kann auf

  • Unterdruck
  • Autoklav innerhalb des Laborbereichs
  • generelle Inaktivierung der Abfälle und Abwassers
  • Abdichtbarkeit zum Zwecke der Begasung und
  • Personenschleuse

verzichtet werden.

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