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Auch eine Reihe von organisatorischen Schutzmaßnahmen müssen beim Umgang mit Robotern beachtet werden.
- Als Grundvoraussetzung für ein sicheres Arbeiten gilt, die Sicherheitseinrichtungen während des Betriebs
niemals unwirksam zu machen!
- Die Roboter dürfen nur von unterwiesenen Mitarbeitern bedient werden.
- Die Programmierung sollte
des Gefahrenbereichs erfolgen.
- Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Robotern erfordern eine Absprache des Betreibers. Sie müssen
in Begleitung eines unterwiesenen Mitarbeiters erfolgen.
- In einer entsprechenden Betriebsanweisung sind u.a. die Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen
zu formulieren.
- Als Betreiber einer Anlage müssen Sie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beachten.
- Vor der Inbetriebnahme hat der Betreiber die Sicherheitshinweise der Bedienungsanleitung zu überprüfen
und ggf. zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
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