Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

Querverweise
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Auch eine Reihe von organisatorischen Schutzmaßnahmen müssen beim Umgang mit Robotern beachtet werden.

  • Als Grundvoraussetzung für ein sicheres Arbeiten gilt, die Sicherheitseinrichtungen während des Betriebs niemals unwirksam zu machen!
  • Die Roboter dürfen nur von unterwiesenen Mitarbeitern bedient werden.
  • Die Programmierung sollte Pop-up Buttonaußerhalb des Gefahrenbereichs erfolgen.
  • Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Robotern erfordern eine Absprache des Betreibers. Sie müssen in Begleitung eines unter­wiesenen Mitarbeiters erfolgen.
  • In einer entsprechenden Betriebsanweisung sind u.a. die Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu formulieren.
  • Als Betreiber einer Anlage müssen Sie die Betriebssicherheits­verordnung (BetrSichV) beachten.
  • Vor der Inbetriebnahme hat der Betreiber die Sicherheitshinweise der Bedienungsanleitung zu überprüfen und ggf. zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

außerhalb

In Sonderbetriebsarten, wo der Mitarbeiter den Gefahrenbereich des Roboters betreten muss (z. B. beim Teach-In-Verfahren), muss ein Zustimmtaster betätigt werden, um Bewegungen des Roboters ausdrücklich zu erlauben. Gleichzeitig müssen die Geschwindigkeiten des Roboters auf ein sicheres Maß begrenzt sein.

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