Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

Querverweise
Sie sind hier:

Der Pop-up ButtonGesetzgeber schreibt beim Betreiben eines Roboters einen Reihe von Schutzeinrichtungen und betriebsbedingte Schutzmaßnahmen vor.

Bei einer Gefährdungsbeurteilung sind nicht nur die mechanischen Gefährdungen zu berücksichtigen, sondern auch die Gefahr der Kontamination durch Gefahrstoffe oder durch Biostoffe, z.B. aufgrund der Möglichkeit von Verletzungen oder Havarien.

Für die Arbeitssicherheit können technische Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Diese Schutzmaßnahmen werden realisiert durch

  • Schutzeinrichtungen (z.B. Abdeckungen, Pop-up ButtonSchutztüren, Pop-up ButtonSicherheitsschalter, Lichtvorhänge, Pop-up ButtonLichtschranken, Zweihandeinrichtungen) und
  • Überwachungs- und Begrenzungseinrichtungen (z.B. auf Position, Geschwindigkeit, Kraftbegrenzung durch Endschalter)

Gesetzgeber

  • DIN EN 61010-2-081:2015-11; VDE 0411-2-081:2015-11 Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte: Besondere Anforderungen an automatische und semiautomatische Laborgeräte für Analysen und andere Zwecke
  • Betriebssicherheitsverordnung

Schutztüren

Nur bei geschlossenen Schutztüren kann der Roboter in Betrieb gesetzt werden. Wird die Umzäunung geöffnet, hält die Anlage automatisch an.

Sicherheitsschalter

Sicherheitsschalter überwachen die Schutztüren.

Lichtschranken

Lichtschranken registrieren, ob sich Personen im Arbeitsbereich des Roboters befinden und schalten die Anlage automatisch ab.

Inhalt Suche Bearbeitungsstand Querverweise Drucken Kapitel zurück Kapitel vor Seite zurück Seite vor Hauptmenü
Bitte geben Sie Ihren Namen ein!
Abbrechen