In Kühlschränken und Kühltruhen in normaler handelsüblicher Ausführung sind durch die Leuchten, den Lichtschalter,
den Temperaturregler und die Abtauautomatik Zündquellen gegeben. Sie sind deshalb nicht zum Aufbewahren
von brennbaren Flüssigkeiten oder anderen Substanzen, bei denen sich eine gefährliche explosionsfähige
Atmosphäre entwickeln kann, geeignet und müssen entsprechend
gekennzeichnet sein.
Nach einer
Umrüstung sind solche Geräte mit einem Hinweiszeichen mit der Aufschrift „Nur Innenraum frei
von Zündquellen“ zu kennzeichnen. Mit der Umrüstung wird die Herstellerverantwortung für das Gerät übernommen.
Zum Kühlen von Lebensmitteln und Getränken dürfen nur dafür bestimmte und mit der Aufschrift „Nur für Lebensmittel“ gekennzeichnete Kühlschränke verwendet werden. Diese Kühlschränke sollten außerhalb des Labors aufgestellt werden.
Kühlschränke, deren Innenraum nicht frei von möglichen Zündquellen ist, müssen mit folgendem Hinweisschild versehen sein:
„In diesem Kühlschrank ist das Aufbewahren brennbarer Stoffe verboten”.
Die Umrüstung darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.