Die BioStoffV verlangt, dass Biostoffe, die eine Gesundheitsgefahr für Beschäftigte darstellten, zu
substituieren sind.

Dadurch wird das Maß an Arbeitssicherheit erhöht. Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber versuchen, Arbeitsverfahren so auszuwählen oder zu verändern, dass auf die Verwendung von pathogenen Biostoffen ganz verzichtet wird und nur Organismen der Risikogruppe 1 zur Anwendung kommen.
Häufig besteht bei gentechnischen Arbeiten die Möglichkeit, biologische Sicherheitsmaßnahmen zu nutzen,
in dem Empfängerorganismen und Vektoren verwendet werden, die
Gefahren mindernde Eigenschaften aufweisen.
Auch die
Verhinderung der Fortpflanzung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren stellt eine
biologische Schutzmaßnahme dar.