Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Die BioStoffV verlangt, dass Biostoffe, die eine Gesundheitsgefahr für Beschäftigte darstellten, zu Pop-up Buttonsubstituieren sind.

Dadurch wird das Maß an Arbeitssicherheit erhöht. Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber versuchen, Arbeitsverfahren so auszuwählen oder zu verändern, dass auf die Verwendung von pathogenen Biostoffen ganz verzichtet wird und nur Organismen der Risikogruppe 1 zur Anwendung kommen.

Häufig besteht bei gentechnischen Arbeiten die Möglichkeit, biologische Sicherheitsmaßnahmen zu nutzen, in dem Empfängerorganismen und Vektoren verwendet werden, die Pop-up ButtonGefahren mindernde Eigenschaften aufweisen.

Auch die Pop-up ButtonVerhinderung der Fortpflanzung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren stellt eine biologische Schutzmaßnahme dar.

substituieren

Soweit dies zumutbar und nach dem Stand der Technik möglich ist, sind biologische Arbeitsstoffe durch solche zu ersetzen, die für die Beschäftigten weniger gefährlich sind (BioStoffV §10, Abs. 2). Dies kann durch Verwendung von apathogenen Stämmen geschehen oder durch solche, die in ihren Virulenzeigenschaften abgeschwächt sind oder bekannte Virulenzgene verloren haben.

Gefahren mindernde Eigenschaften

Dazu gehört z.B. Escherichia coli K-12 als Wirtsstamm zusammen mit Plasmidvektoren, die festgelegte Sicherheitskriterien erfüllen und gut charakterisiert sind. Dieser Bakterienstamm kann weder den menschlichen Darm besiedeln, noch ist er außerhalb des Labors lebensfähig und kann in die Risikogruppe 1 eingeordnet werden.

Verhinderung der Fortpflanzung

Entfernung der Fortpflanzungsorgane bei Pflanzen oder die Sterilisation von Tieren.

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