Übergeordnete Schutzziele beim Umgang mit Biostoffen sind die
Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten,
jedoch auch Umweltsicherheit und Produktsicherheit. Je nach
Infektionsgefährdung, die vom Biostoff ausgeht, wird er in eine
Risikogruppe
eingestuft.
Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung werden entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen, die einer Schutzstufe zugeordnet werden:
Die Schutzstufe umfasst die baulichen, technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, die für Tätigkeiten mit Biostoffen entsprechend ihrer Gefährdung zum Schutz der Beschäftigten festgelegt oder empfohlen sind.
Wird im Labor mit gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet, so greifent GenTG und die GenTSV, in der sog. Sicherheitsstufen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt sind.
Die verbindlichen Einstufungen des Biostoffes sind in den TRBA 460 bis 468 gelistet.