Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

Querverweise
Sie sind hier:

Die Pop-up ButtonBiostoffverordnung definiert die Biostoffe, zu denen folgende Organismen zählen:

  • Pop-up ButtonMikroorganismen, Zellkulturen und Pop-up ButtonEndoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen
  • mit TSE (Transmissilber Spongiformer Enzephalopathie) assoziierte Agenzien.

Sie können den Menschen gefährden durch:

  • Pop-up ButtonInfektionen,
  • übertragbare Krankheiten,
  • Pop-up Buttontoxische, sensibilisierende oder sonstige, die Gesundheit schädigende Wirkungen.

Den Biostoffen gleichgestellt sind Pop-up ButtonEktoparasiten, die beim Menschen eine eigenständige Erkrankung verursachen oder sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.

Ebenso fallen darunter technisch hergestellte Pop-up Buttonbiologische Einheiten mit neuen Eigenschaften, die den Menschen in gleicher Weise gefährden können wie Biostoffe. Biostoffe können auch in gentechnisch veränderter Form (GVO) vorliegen!

Je nach dem, mit welchen Organismen im Labor umgegangen wird, greifen unterschiedliche Gesetze mit ihren Pop-up Buttonweiterführenden Verordnungen und Regeln.

Biostoffverordnung

Vgl. Biostoffverordnung § 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 1 und 2.

Mikroorganismen

Mikroorganismen sind alle zellulären oder nichtzellulären mikroskopisch oder submikroskopisch kleinen biologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind, insbesondere Bakterien, Viren, Protozoen und Pilze — auch in gentechnisch veränderter Form.

Endoparasiten

Endoparasiten sind Organismen, die im menschlichen Körper leben und die Krankheiten auslösen können. Es handelt sich sowohl um mikroskopisch kleine tierische Einzeller, (z.B. Protozoen) als auch um makroskopische Organismen wie Würmer.

Die Einstufungen von Parasiten in Risikogruppen sind in der TRBA 464 zusammengefasst.

Infektionen

Unter Infektion versteht man das Eindringen, die Ansiedlung und die Vermehrung von Mikroorganismen im Wirt.

toxische

Einige Biostoffe können toxische Substanzen enthalten oder freisetzen, die bei Aufnahme in den menschlichen Körper gesundheitsschädigende Wirkungen zeigen. Z.B. bilden Schimmelpilze hochgiftige Stoffwechselprodukte, sogenannte Mykotoxine.

Infektiöse Bakterien, die Toxine abgeben, sind beispielsweise Clostridien. Clostridium botolinum setzt ein Toxin frei, das zu den giftigsten bekannten Stoffen gehört!

Ektoparasiten

Ektoparasiten leben auf anderen Organismen wie z.B. Zecken oder Hausstaubmilben. Die Einstufungen von Parasiten in Riskogruppen sind in der TRBA 464 zusammengefasst.

biologische Einheiten

Darunter versteht man biologische oder artifizielle Systeme auf biologischer Basis, die im Labor entworfen, nachgebaut oder modifiziert wurden. Die Fachrichtung Synthetische Biologie forscht auf diesem Gebiet.

weiterführenden Verordnungen und Regeln

Wesentliche Vorschriften bei der Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen sind:

  • Biostoffverordnung (BioStoffV),
  • das zugehörige technische Regelwerk wie die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“,
  • Gentechnikgesetz und hierzu erlassene Verordnungen, besonders die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV),
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG),
  • Tierseuchengesetz,
  • B 002 „Sichere Biotechnologie: Laboratorien“ (DGUV Information 213-086),
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Inhalt Suche Bearbeitungsstand Querverweise Drucken Kapitel zurück Kapitel vor Seite zurück Seite vor Hauptmenü
Bitte geben Sie Ihren Namen ein!
Abbrechen