Die
Biostoffverordnung definiert die Biostoffe, zu denen folgende Organismen zählen:
Sie können den Menschen gefährden durch:
Den Biostoffen gleichgestellt sind
Ektoparasiten, die beim Menschen eine eigenständige Erkrankung verursachen oder sensibilisierende
oder toxische Wirkungen hervorrufen können.
Ebenso fallen darunter technisch hergestellte
biologische Einheiten mit neuen Eigenschaften, die den Menschen in gleicher Weise gefährden können
wie Biostoffe. Biostoffe können auch in gentechnisch veränderter Form (GVO) vorliegen!
Je nach dem, mit welchen Organismen im Labor umgegangen wird, greifen unterschiedliche Gesetze mit ihren
weiterführenden Verordnungen und Regeln.
Vgl. Biostoffverordnung § 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 1 und 2.
Mikroorganismen sind alle zellulären oder nichtzellulären mikroskopisch oder submikroskopisch kleinen biologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind, insbesondere Bakterien, Viren, Protozoen und Pilze — auch in gentechnisch veränderter Form.
Endoparasiten sind Organismen, die im menschlichen Körper leben und die Krankheiten auslösen können. Es handelt sich sowohl um mikroskopisch kleine tierische Einzeller, (z.B. Protozoen) als auch um makroskopische Organismen wie Würmer.
Die Einstufungen von Parasiten in Risikogruppen sind in der TRBA 464 zusammengefasst.
Unter Infektion versteht man das Eindringen, die Ansiedlung und die Vermehrung von Mikroorganismen im Wirt.
Einige Biostoffe können toxische Substanzen enthalten oder freisetzen, die bei Aufnahme in den menschlichen Körper gesundheitsschädigende Wirkungen zeigen. Z.B. bilden Schimmelpilze hochgiftige Stoffwechselprodukte, sogenannte Mykotoxine.
Infektiöse Bakterien, die Toxine abgeben, sind beispielsweise Clostridien. Clostridium botolinum setzt ein Toxin frei, das zu den giftigsten bekannten Stoffen gehört!
Ektoparasiten leben auf anderen Organismen wie z.B. Zecken oder Hausstaubmilben. Die Einstufungen von Parasiten in Riskogruppen sind in der TRBA 464 zusammengefasst.
Darunter versteht man biologische oder artifizielle Systeme auf biologischer Basis, die im Labor entworfen, nachgebaut oder modifiziert wurden. Die Fachrichtung Synthetische Biologie forscht auf diesem Gebiet.
Wesentliche Vorschriften bei der Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen sind: