Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

Querverweise
Sie sind hier:

Grundsätzlich kann der Umgang mit biologischen Agenzien höherer Risikogruppen – unabhängig davon, ob "klassisch-mikrobiologisch" oder "gentechnisch" gearbeitet wird – bestimmte Risiken mitbringen.

Die Gefahren, die durch den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen ausgehen, sind dabei nicht größer oder kleiner als bei Arbeiten mit Biostoffen, sondern andere. Der Kontakt mit einem GVO führt nicht zwingend zu einer Erkrankung beim Menschen.

Während bei Arbeiten ohne gentechnischen Bezug die biologischen Sicherheitsstufen 1 bis 4 je nach Infektionsrisiko des Biostoffes greifen, werden bei Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen je nach Risikobewertung gentechnische Sicherheitsstufen von 1 bis 4 definiert.

In der Praxis ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV mit dem Ergebnis der Risikobewertung/Sicherheitseinstufung nach Gentechnikrecht und den damit verbundenen Schutz- bzw. Sicherheitsmaßnahmen Pop-up Buttonabzugleichen.

abzugleichen

Die TRBA 100 ist bei gentechnischen Arbeiten zu beachten, wenn darin abstrakte Regelungen der GenTSV konkretisiert werden oder wenn die Regelungen in der TRBA darüber hinausgehen.

Abgrenzung
Inhalt Suche Bearbeitungsstand Querverweise Drucken Kapitel zurück Kapitel vor Seite zurück Seite vor Hauptmenü
Bitte geben Sie Ihren Namen ein!
Abbrechen