Vor der ersten Inbetriebnahme einer Apparatur muss die ordnungsgemäße Funktion aller Anlagenteile geprüft
werden, z.B. der ausreichende Durchfluss des Kühlkreislaufes und die Gängigkeit von Hähnen. Bereiten
Sie
Absorptionsgefäße so vor, dass sie während des Betriebes nicht verstopfen.
Bei unbeaufsichtigt ablaufenden Reaktionen, z.B. beim Betrieb über Nacht, ist eine Überwachung der
sicherheitsrelevanten Funktionen vorzusehen. Außerdem muss die Apparatur
gekennzeichnet werden.
Besteht die Gefahr von Zersetzungsreaktionen, z.B. beim Destillieren von Ethern, so muss hinter Schutzschilden oder im geschlossenen Abzug gearbeitet werden.
Temperaturdifferenzen von mehr als 140 °C zwischen Dampf und Kühlflüssigkeit müssen an Glasapparaturen
vermieden werden.
Absorptionsgefäße, z.B. Trockenrohre, können u.a. mit Calciumchlorid, Phosphorpentoxid oder auch mit Natronkalk gefüllt werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit in die Apparatur zu verhindern. Bei Wasseraufnahme neigen diese Substanzen allerdings zum Zerfließen und können die Gasdurchlassöffnungen verstopfen.
Beimischungen von inertem körnigem oder faserigem Material können diese Gefahr beseitigen (z.B. Glaswolle, Sand, Bimssteine). Das Trockenmittel Silikagel führt nicht zu Verstopfungen.
Verstopfungsgefahr besteht wiederum auch durch auskristallisierende Stoffe, z.B. bei Phenoldestillationen.
Dies sind z.B.
Falls möglich, sollten selbstregelnde Systeme eingesetzt werden.
Unbeaufsichtigt ablaufende Reaktionen müssen mindestens mit Angaben über die durchzuführende Reaktion und dem Namen (ggf. auch Telefonnummer) einer verantwortlichen Person gekennzeichnet sein, um im Gefahrfall schnell benötigte Informationen erhalten zu können.
Zur Beurteilung der auftretenden Temperaturdifferenz können die Siedetemperaturen der Reaktionskomponenten mit der Temperatur der Kühlflüssigkeit verglichen werden.