Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Explodieren Chemikalien, hat das meist verheerende Folgen. Deshalb ist jeder im Labor darauf bedacht, solch plötzliche und heftige Reaktionen zu vermeiden.

Dies müssen Sie bei der Arbeit mit Pop-up Buttonexplosiven Stoffen und deren Gemischen beachten:

  • Verarbeiten Sie diese Gefahrstoffe in möglichst kleinen Mengen an Pop-up Buttongut abgeschirmten Arbeitsplätzen.
  • Auch die Vorräte sollten möglichst gering sein und müssen an einem Pop-up Buttonsicheren Ort gelagert werden.
  • Im gefährdeten Bereich dürfen sich nur so viele Personen wie nötig aufhalten.
  • Vermeiden Sie unbedingt Überhitzung, Flammennähe, Funkenbildung, Schlag, Reibung und gefährlichen Einschluss (Verdämmung).
  • Verwenden Sie die bereitgestellte Pop-up Buttonpersönliche Schutzausrüstung.
  • Bedenken Sie, dass auch Stäube brennbarer Feststoffe zu Explosionsgefahren führen können.
  • Sie müssen die einschlägigen Pop-up ButtonVorschriften beachten.

explosiven Stoffen

Explosive Stoffe sind unter anderem zahlreiche organische Nitroso- und Nitroverbindungen, Salpetersäureester, Diazoverbindungen, Radikale, Stickstoffwasserstoffsäure, ihre Salze und Ester, Salze der Knallsäure, des Acetylens und seiner Derivate, Schwermetallperchlorate, Chlorstickstoff, Chalkogen-Stickstoff-Verbindungen, organische Peroxide und Persäuren. Diese Stoffe können unter das Sprengstoffrecht fallen.

Aber auch Mischungen oxidierender Verbindungen, z.B. Nitrate, Chromate, Chlorate, Perchlorate, rauchende Salpetersäure, konzentrierte Perchlorsäure und Wasserstoffperoxidlösungen (> 30 %) mit brennbaren oder reduzierenden Stoffen können die Eigenschaften von explosiven Stoffen haben.

Metallpulver, die durch die Reduktion Wasserstoff enthalten, Wasserstoffperoxid mit H2O2-Gehalten (> 30 %) und darin enthaltenen Schwermetallionen sowie Halogenkohlenwasserstoffe im Kontakt mit Alkalimetallen können ebenfalls zu Explosionsgefahren führen.

gut abgeschirmten

Bewährt haben sich das Arbeiten in Abzügen bei geschlossenem Frontschieber oder Abschirmungen mit Schutzscheiben und -wänden am Arbeitsplatz.

sicheren Ort

Die explosiven Stoffe sollten unter Verschluss und von den Arbeitsplätzen entfernt möglichst in einem besonderen Raum aufbewahrt werden. Sichern Sie die Stoffe gegen Flammen- und Hitzeeinwirkung und lagern Sie sie auch in Sicherheitsschränken nicht mit brennbaren Gefahrstoffen oder Druckgasen zusammen.

persönliche Schutz-ausrüstung

Zum Beispiel Gesichtsschutzschirme, dicke Lederschürzen und dicke, lange Lederhandschuhe.

Vorschriften

Informieren Sie sich z.B. in der

  • Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide” (DGUV Vorschrift 13),
  • DGUV Regel 113-017 „Tätigkeiten mit Explosivstoffen”,
  • Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).
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