Sicherheitsschränke sind besondere Lagereinrichtungen für Druckgasflaschen nach DIN EN 14470-2. Sie sind wärmeisoliert und verfügen über selbstschließende Türen, um eine unzulässige Erwärmung der Flaschen im Brandfall zu verhindern.
Um eine Gefährdung durch Druckgasflaschen zu verhindern, sollten Sie
die Flaschen möglichst
außerhalb
der Laboratorien
aufstellen.
Im Labor ist eine Aufstellung der Druckgasflaschen in Abhängigkeit
von der
Brandgefahr
in
Sicherheitsschränken
oder mit anderen besonderen
Schutzmaßnahmen
zulässig. Die Gase sollten dabei durch fest verlegte Rohrleitungen
an den Arbeitsplatz gelangen. Ist dies nicht möglich, müssen
Druckgasflaschen nach Arbeitsschluss oder nach Beendigung einer
Versuchsreihe an einen
sicheren
Ort
gebracht werden.
Laboratorien, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, müssen
gekennzeichnet
sein.
Am Ort der Entleerung darf jeweils auch eine Reserveflasche bereitgestellt werden.
Der Transport von Druckgasflaschen darf nur mit geeigneten
Hilfsmitteln
und grundsätzlich nur mit Schutzkappe erfolgen.
Es hat sich bewährt, innerhalb oder außerhalb der Gebäude an geschützter Stelle zentrale Gasversorgungsanlagen nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) einzurichten. Der An- und Abtransport der Druckgasflaschen wird erleichtert und Gefährdungen der Beschäftigten im Brandfall oder bei Undichtigkeiten vermieden.
Erhöhte Brandgefahr liegt zum Beispiel dann vor, wenn größere Mengen an brennbaren Flüssigkeiten im Labor bereitgestellt sind und gleichzeitig Zündquellen wie heiße Oberflächen, elektrische Geräte oder offene Flammen vorliegen. Die Gefährdung wird im Brandfall durch alle Gasarten in Druckgasflaschen noch erhöht (Zerknall).
Sicherheitsschränke sind besondere Lagereinrichtungen für Druckgasflaschen nach DIN EN 14470-2. Sie sind wärmeisoliert und verfügen über selbstschließende Türen, um eine unzulässige Erwärmung der Flaschen im Brandfall zu verhindern.
Als Schutzmaßnahmen kommen z.B. in Betracht:
(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 5.2.11.1)
Ein sicherer Ort kann beispielsweise ein Lagerraum für Druckgasbehälter außerhalb des Labors gemäß den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) oder der Sicherheitsschrank im Labor nach DIN EN 14470-2 sein.
Die Kennzeichnung erfolgt durch das Warnzeichen W 19 „Warnung vor Gasflaschen” gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” (ASR A1.3, siehe auch DIN 12001-1).
Die Farbkennzeichnung der Druckgasflaschen selbst erfolgt nach DIN EN 1089-3:2004 (siehe auch TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 5.2.11.5).
Geeignete Hilfsmittel sind z.B. kippsichere Flaschentransportwagen. Beachten Sie, dass Druckgasflaschen nicht gemeinsam mit Personen in Aufzügen transportiert werden sollten.