Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Um eine Gefährdung durch Druckgasflaschen zu verhindern, sollten Sie die Flaschen möglichst Pop-up Buttonaußerhalb der Laboratorien aufstellen.

Im Labor ist eine Aufstellung der Druckgasflaschen in Abhängigkeit von der Pop-up ButtonBrandgefahr in Pop-up ButtonSicherheitsschränken oder mit anderen besonderen Pop-up ButtonSchutzmaßnahmen zulässig. Die Gase sollten dabei durch fest verlegte Rohrleitungen an den Arbeitsplatz gelangen. Ist dies nicht möglich, müssen Druckgasflaschen nach Arbeitsschluss oder nach Beendigung einer Versuchsreihe an einen Pop-up Buttonsicheren Ort gebracht werden.

Laboratorien, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, müssen Pop-up Buttongekennzeichnet sein.

Am Ort der Entleerung darf jeweils auch eine Reserveflasche bereitgestellt werden.

Der Transport von Druckgasflaschen darf nur mit geeigneten Pop-up ButtonHilfsmitteln und grundsätzlich nur mit Schutzkappe erfolgen.

außerhalb der Laboratorien

Es hat sich bewährt, innerhalb oder außerhalb der Gebäude an geschützter Stelle zentrale Gasversorgungsanlagen nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) einzurichten. Der An- und Abtransport der Druckgasflaschen wird erleichtert und Gefährdungen der Beschäftigten im Brandfall oder bei Undichtigkeiten vermieden.

Brandgefahr

Erhöhte Brandgefahr liegt zum Beispiel dann vor, wenn größere Mengen an brennbaren Flüssigkeiten im Labor bereitgestellt sind und gleichzeitig Zündquellen wie heiße Oberflächen, elektrische Geräte oder offene Flammen vorliegen. Die Gefährdung wird im Brandfall durch alle Gasarten in Druckgasflaschen noch erhöht (Zerknall).

Sicherheitsschränken

Sicherheitsschränke sind besondere Lagereinrichtungen für Druckgasflaschen nach DIN EN 14470-2. Sie sind wärmeisoliert und verfügen über selbstschließende Türen, um eine unzulässige Erwärmung der Flaschen im Brandfall zu verhindern.

Schutzmaßnahmen

Als Schutzmaßnahmen kommen z.B. in Betracht:

  • Unterbringen in technisch belüfteten Flaschenschränken nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510),
  • Einrichtungen, die Druckgasflaschen selbsttätig mit Wasser berieseln (z.B. nach DIN 14494),
  • Aufstellen hinter Feuer hemmender Abtrennung (in Laboratorien aufgrund der notwendigen Schutzabstände seltener praktikabel)

(Vgl. TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 5.2.11.1)

sicheren Ort

Ein sicherer Ort kann beispielsweise ein Lagerraum für Druckgasbehälter außerhalb des Labors gemäß den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) oder der Sicherheitsschrank im Labor nach DIN EN 14470-2 sein.

gekennzeichnet

Die Kennzeichnung erfolgt durch das Warnzeichen W 19 „Warnung vor Gasflaschen” gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” (ASR A1.3, siehe auch DIN 12001-1).

Die Farbkennzeichnung der Druckgasflaschen selbst erfolgt nach DIN EN 1089-3:2004 (siehe auch TRGS 526 und DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien", Abschnitt 5.2.11.5).

Hilfsmitteln

Geeignete Hilfsmittel sind z.B. kippsichere Flaschentransportwagen. Beachten Sie, dass Druckgasflaschen nicht gemeinsam mit Personen in Aufzügen transportiert werden sollten.

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