Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Während die alte EU-Einstufung 15 Gefährlichkeitsmerkmale kennt, gibt es mit GHS nun 28 Gefahrenklassen, die in weitere Gefahrenkategorien untergliedert sind.

Obwohl GHS sehr viel Pop-up Buttondifferenzierter ist, decken beide Systeme Pop-up Buttonin etwa die gleichen Gefährdungen ab und unterscheiden grundsätzlich physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren. Durch die abweichenden Einstufungskriterien ist aber eine Pop-up Button1:1 Übertragung von Gefährlichkeitsmerkmalen in eine bestimmte Klasse und Kategorie oft nicht möglich.

Was ist neu

differenzierter

Die bisherige EU-Einstufung nimmt nur bei den CMR-Stoffen eine weitere Abstufung der Gefährlichkeitsmerkmale in Kategorien vor. Differenzierungen sind sonst erst anhand der R-Sätze sichtbar.

Die neue GHS-Einstufung unterteilt alle Gefahrenklassen in abgestufte Gefahrenkategorien, von denen es über 70 gibt.

in etwa

Komplett neu sind z.B. die GHS-Gefahrenklassen

  • Gase unter Druck,
  • Korrosiv gegenüber Metallen,
  • Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische.

Gemäß dem Gefahrstoffbegriff in der Gefahrstoffverordnung haben Sie diese Stoffe aber auch schon bisher in Ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt, auch wenn sie im alten EU-System nicht eingestuft wurden.

1:1 Übertragung

Um den Wechsel vom bisherigen System zu GHS zu erleichtern, bietet die CLP-Verordnung in Anhang VII eine vereinfachte Umwandlungstabelle an. Hier werden aber Verschiebungen durch geänderte Einstufungskriterien nicht berücksichtigt.

Zusätzlich bietet die BG RCI unter www.gischem.de einen GHS-Konverter an. Mit ihm können Sie die GHS-Einstufung eines Gefahrstoffs ausgehend von der bisherigen Einstufung ermitteln.

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