Standgefäße mit für den Handgebrauch üblichen Gefahrstoffmengen können Sie in Laboratorien vereinfacht kennzeichnen.
Mit Blick auf die vielen, häufig wechselnden Chemikalien und die Mehrfachbedeutung mancher Piktogramme sollte die Kennzeichnung sowohl schnell zu erfassen als auch aussagekräftig sein.
Im Labor wird in der Regel mit einer Vielzahl an Stoffen umgegangen, so dass dieses Ziel in der Regel durch die vereinfachte Kennzeichnung mit Stoffnamen und Piktogrammen nicht erreicht wird. Dafür wurde von der DGUV ein vereinfachtes Kennzeichnungssystem für Laboratorien entwickelt.
Nach Anhang 4 der Laborrichtlinie soll die vereinfachte Kennzeichnung folgende Informationen enthalten:
Gefahrstoffdetails können Sie bei Bedarf in den Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen
nachschlagen.
Grundsätzlich ist auch noch die alte vereinfachte Kennzeichnung zulässig. Die parallele Verwendung von Alt und Neu sollten Sie aber so kurz wie möglich halten.
Die Piktogramm-Phrasen-Kombinationen können Sie z.B. unter www.laborrichtlinien.de oder den Internetseiten der BG RCI herunterladen und auf Selbstklebeetiketten ausdrucken.
Eine innerbetriebliche vereinfachte Kennzeichnung im Labor ist möglich, wenn
Prinzipiell ist eine Kennzeichnung nur mit Stoffnamen und Gefahrenpiktogramm zulässig, wenn die Mitarbeiter über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen sind und allein Name und Piktogramm dann ausreichen, diese Information sicher ins Gedächtnis zu rufen.
In der Regel beschreiben bis zu zwei Piktogramme die Gesundheitsgefahren (akute und chronische Wirkungen) und ein Piktogramm die physikalisch-chemischen Gefahren.
Auf das Piktogramm GHS09 Umwelt kann in Laboratorien wegen der grundsätzlichen fachgerechten Entsorgung i.d.R. verzichtet werden. Dies gilt auch für das Piktogramm GHS07 Ausrufezeichen mit der Phrase „Ozonschädigend”, da nur eine geringe Anzahl an Stoffen betroffen und ihr Einsatz stark reglementiert ist.
Die kurzen Phrasen in Kombination mit den Piktogrammen geben eine schnelle und aussagekräftige Gefahrenauskunft. Die Phrasen können als komprimierte H-Sätze verstanden werden, bei denen Gefährdungen auch zusammengezogen wurden, wenn im Hinblick auf die Laborarbeit keine Differenzierung nötig ist.
Die Phrasen dienen also nicht dazu, über alle Stoffeigenschaften umfassend zu informieren (dazu dient regelmäßig das Sicherheitsdatenblatt). Sie haben vielmehr die Aufgabe, auf der Basis eines entsprechenden Informationsstands die im Labor notwendigen Schutzmaßnahmen sofort erkennbar zu machen.
Beispiele
CMR-Stoff Kat. 1
Allergisierend bei Einatmen
Alte vereinfachte Kennzeichnung:
Fertig gedruckte Bögen mit Selbstklebeetiketten sind auch im Laborhandel erhältlich. Die Erstellung eines Etiketts reduziert sich also auf das Ausfüllen des Etiketts mit der Stoffbezeichnung (und ggf. laborinternen Informationen wie die Gebindenummer), das Aufkleben der Piktogramm-Phrasen-Aufkleber und ggf. einer Schutzfolie.
Gefahrenpiktogramme an sich sind auch auf der CD-ROM „Kompendium Arbeitsschutz” der BG RCI und auf den Internetseiten der United Nations Economic Commission for Europe erhältlich.
Diese Piktogramm-Phrasen-Kombination erhalten auch Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
Neben ergänzenden Phrasen ohne Piktogramm wird auch ein Zusatzaufkleber angeboten, auf dem die relevanten Expositionspfade ausgewählt werden können.