Eine wichtige Schutzmaßnahme besteht darin, die Dauer und das Ausmaß der Exposition gegenüber Gefahrstoffen zu begrenzen und die Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten.
Als Arbeitgeber können Sie davon ausgehen, dass keine unzulässig hohe Exposition vorliegt, wenn Sie fachkundiges Personal einsetzen, nach den einschlägigen Vorschriften und insbesondere im Sinne der Laborrichtlinien mit den folgenden laborüblichen Bedingungen arbeiten:
Gefahrstoffe | Mengengrenzen |
Stoffe m. akuter Toxizität Kat. 1-2, Stoffe m. spezifischer Zielorgan-Toxiziät Kat. 1 | 0,1 l (Flüssigkeiten) 0,1 kg (Feststoffe) |
Stoffe m. akuter Toxizität Kat. 3, Stoffe m. spezifischer Zielorgan-Toxiziät Kat. 2 Karzinogene, keimzellmutatgene und reproduktionstoxische Stoffe | 0,5 l (Flüssigkeiten) 0,5 kg (Feststoffe) |
Übrige Gefahrstoffe | 2,5 l (Flüssigkeiten) 1,0 kg (Feststoffe) |
Falls keine zentrale Gasversorgung: Stoffe m. akuter inhalativer Toxizität Kat. 1-2, Stoffe m. Karzigonität, Keimzellenmutagenität u. Reproduktionstoxizität | lecture bottles oder Kleinstahlflaschen ansonsten: 10-l-Druckgasflaschen |
Falls keine zentrale Gasversorgung: Übrige Gase | 50 l-Druckgasflaschen |
Bei besonders gefährlichen Stoffen oder größeren Mengen sind häufig Zusatzmaßnahmen erforderlich.
Nach der alten Kennzeichnung wurden diese Stoffe als sehr giftig bezeichnet.
Soweit aktuelle Vorschriften und Regelwerke keine genaueren Angaben machen, können dem Merkmal „sehr giftig” nach der GHS-Einstufung i.d.R. Stoffe mit folgenden H-Sätzen entsprechen:
Nach der alten Kennzeichnung wurden diese Stoffe als giftig bezeichnet.
Soweit aktuelle Vorschriften und Regelwerke keine genaueren Angaben machen, können dem Merkmal „giftig” nach der GHS-Einstufung i.d.R. Stoffe mit folgenden H-Sätzen entsprechen:
Diese Stoffe wurden bislang als CMR-Stoffe bezeichnet.
Diese Stoffe wurden bislang als CMR-Stoffe bezeichnet.
Welche Maßnahmen durchzuführen sind, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung (ggf. sind die Arbeiten auch nur in einem Technikum möglich).
Besonders gefährlich ist z.B. ein sehr instabiler explosiver Stoff wie Nitroglycerin