Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Zur Rubrik Gesundheitsgefahren gehören auch die CMR-Stoffe.

Sie werden in folgende Gefahrenklassen eingestuft:

Karzinogenität

Stoffe oder Gemische, die bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können, werden als karzinogen (cancerogen) angesehen.

Beispiele: Benzol (Kat. 1A), Kaliumdichromat (Kat. 1B), Formaldehyd (Kat. 2)

Piktogramm Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Signalwort H-Satz
Karzinogenität Kategorie 1A oder 1B Gefahr H350: Kann Krebs erzeugen.

(ggf. Expositionsweg angeben)
Kategorie 2 Achtung H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.

(ggf. Expositionsweg angeben)

Keimzellmutagenität

Stoffe oder Gemische, die bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Veränderungen zur Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen können, werden als erbgutverändernd (mutagen) angesehen.

Beispiele: Acrylamid (Kat. 1B), 2,3-Dinitrotoluol (Kat. 2)

Piktogramm Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Signalwort H-Satz
Keimzellmutagenität Kategorie 1A oder 1B Gefahr H340: Kann genetische Defekte verursachen.

(ggf. Expositionsweg angeben)
Kategorie 2 Achtung H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

(ggf. Expositionsweg angeben)

1A, 1B und 2

Stoffe oder Gemische, die bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Entwicklungsschäden bei den Nachkommen hervorrufen oder die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Mann und Frau beeinträchtigen, werden als fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) angesehen.

Beispiele: Kohlenmonoxid (Kat. 1A), Bis(2-methoxyethyl)ether (Kat. 1B), Kohlendisulfid (Kat. 2)

In einer Zusatzkategorie werden Stoffe mit Wirkungen auf bzw. über die Laktation eingestuft.

Piktogramm Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Signalwort H-Satz
Reproduktionstoxizität Kategorie 1A oder 1B Gefahr H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

(ggf. konkrete Wirkung/Expositionsweg angeben)
Kategorie 2 Achtung H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

(ggf. konkrete Wirkung/Expositionsweg angeben)
(kein Piktogramm) Reproduktionstoxizität Zusatzkategorie für Wirkungen auf die Laktation -- H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

1A, 1B und 2

Die Stoffe werden anhand der Aussagekraft von Nachweisen in die Kategorien eingestuft:

  • Kategorie 1A: Stoffe, die bekanntermaßen beim Menschen karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind (Einstufung überwiegend aufgrund von Nachweisen beim Menschen),
  • Kategorie 1B: Stoffe, die wahrscheinlich beim Menschen karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind (Einstufung überwiegend aufgrund von Nachweisen bei Tieren),
  • Kategorie 2: Verdacht auf karzinoge, keimzellmutage oder reproduktionstoxische Wirkung beim Menschen (Nachweise aus Studien an Mensch und/oder Tier, die nicht hinreichend genug für eine Einstufung des Stoffes in Kategorie 1A oder 1B sind).

Vorschriften

Im Labor kann es erforderlich sein, dass Sie selbst eine Einstufung von betriebsintern hergestellten Gemischen vornehmen müssen.

Aus Gründen des Tierschutzes sollen karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Eigenschaften eines Gemisches über die Inhaltsstoffe und deren Eigenschaften ermittelt werden. Es muss mindestens ein Inhaltsstoff als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sein und einen vorgegebenen Konzentrationsgrenzwert für die Kategorien erreichen bzw. übersteigen.

Genaue Hinweise zur Einstufung von Gemischen finden Sie in der CLP-Verordnung, Anhang I Teil 3.5 – 3.7.

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