Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Immer in ausreichender Menge zugängliches Pop-up ButtonErste-Hilfe-Material muss vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

Pop-up ButtonRettungszeichen zeigen Ihnen den Weg zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und zu den Aufbewahrungsorten von Erste-Hilfe-Material und Rettungsgeräten.

Versorgungsmittel, die nur von einem Arzt eingesetzt werden dürfen, müssen gesondert und unter Verschluss aufbewahrt werden.

Bei Tätigkeiten mit akut toxischen Stoffen sollten die in den Betriebsanweisungen angegebenen Pop-up ButtonGegenmittel bereitgehalten werden, um möglichen Vergiftungen vorbeugen zu können.

Erste-Hilfe-Material

Ein gut sortierter Verbandkasten reicht in vielen Fällen bereits aus, um eine sinnvolle Erstversorgung durchzuführen.

Was ein Verbandkasten enthalten sollte, beschreibt die DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb”.

Rettungszeichen

E03 Erste Hilfe

E07 Notruftelefon

E04 Krankentrage

E05 Körper­notdusche

E08 Arzt

E06 Augenspüleinrichtung

E01 Richtungsangabe für Erste-Hilfe-Einrichtungen

Alle Rettungszeichen finden Sie in Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz” (ASR A1.3).

Gegenmittel

Bei Tätigkeiten mit Flusssäure bzw. Fluorwasserstoff sollten als Gegenmittel z.B. Calciumgluconat-Präparate bereitstehen. Polyethylenglycol hilft bei Hautkontakt mit Phenol, Dimercaptopropansulfonat (DMPS) bei Vergiftungen mit Arsen.

Weitere Stoffe und ihre Gegenmittel finden Sie in der DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb”, Abschnitt 5.3.3.

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