Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Gefährdungsbeurteilungen werden durchgeführt, um Gefährdungen für die Gesundheit und die Umwelt bereits im Vorfeld des Entstehens zu erkennen. Deshalb sind Gefährdungsbeurteilungen durch das
Pop-up Arbeitsschutzgesetz und durch
Pop-up die Gefahrstoffverordnung vorgeschrieben.

Werden die Mitarbeiter in die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen einbezogen, ergeben sich viele Pop-up innerbetriebliche Vorteile. Auch die Wirtschaftlichkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage profitieren von der Feststellung und Beseitigung von Gefährdungen im Labor.

Die Gefährdungsbeurteilung stellt keine Einzelmaßnahme dar, sondern ist Einstieg in einen dynamischen Prozess. Sie ist Voraussetzung für die Betriebsanweisung und damit für die Festlegung aller Schutzmaßnahmen.

Laborrichtlinien

Im Arbeitsschutzgesetz finden sich die entsprechenden Regelungen in:

§ 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen” und

§ 6 „Dokumentation”.

Laborrichtlinien

Maßgebend ist § 6 der Gefahrstoffverordnung „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung”.

Die Gefährdungsbeurteilung nimmt in der Gefahrstoffverordnung einen zentralen Stellenwert ein: Sie ist vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit durchzuführen und zu dokumentieren. Auf ihrer Grundlage wird z.B. festgelegt, welche Schutzmaßnahmen entsprechend dem abgestuften Maßnahmenkonzept der Gefahrstoffverordnung notwendig sind.

Laborrichtlinien

Die konsequente Einbindung der Mitarbeiter in die Gefährdungsbeurteilung hat viele Vorteile, z.B.:

  • die Reduzierung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
  • ein besseres Betriebsklima und geringere Fehlzeiten sowie
  • die Erschließung bislang ungenutzten Wissens und ungenutzter Erfahrungen und Fähigkeiten der Mitarbeiter.
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