Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Vorgesetzte wie z.B. Laborleiter sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Maßnahmen zu treffen, die für die Gesundheit und den Schutz der Mitarbeiter erforderlich sind.

Zu ihren Aufgaben zählt daher,

  • Anweisungen zu geben,
  • deren Einhaltung zu kontrollieren und
  • Abweichungen zu melden.

Pflichten im Arbeitsschutz müssen vom Arbeitgeber im Rahmen einer
schriftlichen Beauftragung übertragen werden.

Download Muster für die Übertragung von Unternehmerpflichten
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