Jeder im Labor ist für die Sicherheit aller verantwortlich. Und zwar im Rahmen seiner Möglichkeiten, Kenntnisse und bestimmter, rechtlich fixierter Pflichten.
Die Hauptverantwortung trägt dabei der Arbeitgeber. Er kann einige seiner Pflichten an weisungsbefugte Vorgesetzte
delegieren. Jeder Beschäftigte wiederum muss die Anweisungen von seinem Arbeitgeber oder Vorgesetzten beachten.
Unter Delegation versteht man im Arbeitsschutz die schriftliche Beauftragung zur Wahrnehmung von Arbeitgeberpflichten.