Die Rechtsgrundlagen für die Gestaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, die für Sie im Labor gelten, ordnen sich in ein hierarchisches System des Arbeitsschutzrechts ein.
Grundlegende Schutzziele und Mindeststandards, die auf der europäischen Ebene formuliert sind, geben den Rahmen für die nationale Ausgestaltung in den einzelnen europäischen Ländern und so auch in Deutschland.
Der Gesetzgeber muss Arbeitsschutzvorschriften erlassen, um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit entsprechend Artikel 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
In Deutschland wird der Arbeitsschutz durch
rechtlich gestaltet.
Auch private Organisationen, wie z.B. die Normungsinstitutionen, spielen bei der Auslegung eine Rolle.