Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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EU Arbeitsschutzrecht
CLP
GHS
REACH

EUROPÄISCHES RECHT

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union spricht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen zu.

Dieses Recht ist in einem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag) verankert.

Jedes Land setzt die Pop-up ButtonEuropäischen Richtlinien in nationales Arbeitsschutzrecht um. In Deutschland wurde 1996 das Arbeitsschutzgesetz auf dieser Basis überarbeitet. Alle anderen gültigen Regelungen wie die Gefahrstoffverordnung, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung usw. wurden ebenfalls angepasst.

Im Laborbereich sind REACH und CLP Pop-up ButtonVerordnungen, für die keine nationalen Umsetzungen erforderlich sind. Sie sind vom europäischen Parlament beschlossen worden und gelten direkt und unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Die Pop-up ButtonCLP Verordnung beruht auf GHS der Vereinten Nationen (UN). Die CLP-Verordnung löst schrittweise die Stoffrichtlinie 67/548/EWG und die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG zum 1. Juni 2015 ab. Durch die CLP-Verordnung werden u.a. einschlägige Vorschriften von Pop-up ButtonREACH angepasst.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH bezieht sich auf Einstufung und Kennzeichnung. Sie richtet sich nicht nur an Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien, sondern auch an die beruflichen Verwender, d.h. auch an die Beschäftigten im Labor.

Normalerweise müssen Sie als Beschäftigter oder als Verantwortlicher die europäischen Richtlinien und Verordnungen nicht im Wortlaut kennen. Die nationalen Regeln und Vorschriften konkretisieren die Anwendung und Umsetzung von geltenden nationalen und europäischen Gesetzen und Verordnungen. Sie sind daher eine praxistauglichere Hilfe.

JArbSchG
MuSchG
ArbSchG
ASiG
SGB VII
GenTG
ChemG
IfSG

NATIONALES RECHT

Die Grundlage für den deutschen Arbeitsschutz liefert das Grundgesetz, in dem das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in den Pop-up ButtonArtikeln 1 und 2 festgeschrieben ist:

Auf dem Grundgesetz bauen alle weiteren Gesetze auf, mit denen die Anforderungen an den Arbeitsschutz geregelt werden. Die Gesetzgebung wird auch durch die Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union beeinflusst.

Die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die zuständigen staatlichen Behörden sind im Pop-up ButtonArbeitsschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz setzt die Anforderungen der europäischen Arbeitsschutzrahmen-Richtlinie (Richtlinie 89/391/EWG) in deutsches Recht um.

Daneben sind insbesondere die nationalen Gesetze wie z.B. das Arbeitssicherheitsgesetz und im Laborbereich das Chemikaliengesetz zu berücksichtigen. Die EU-Verordnungen wie die CLP-Verordnung oder REACH gelten dabei ebenfalls und unmittelbar auch für Deutschland und werden durch die deutschen Gesetze nicht berührt.

Gesetze werden vom Pop-up ButtonGesetzgeber verabschiedet und haben allgemeinverbindlichen Charakter. So legt z.B. das Arbeitsschutzgesetz einen Rahmen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz fest und gibt grundlegende Schutzziele vor. Erst durch eine ganze Reihe von Verordnungen werden die gesetzlichen Pflichten und Maßnahmen rechtsverbindlich konkretisiert.

GenTSV
MuSchArbV
GefahrstoffV
ArbStättV
DGUV Vorschriften
ChemVerbotsV
BetrSichV
BiostoffV
ArbMedVV
BKV

VERORDNUNGEN, VORSCHRIFTEN

Um den allgemeinen, im Gesetz festgelegten Rahmen zu konkretisieren, werden Verordnungen und Vorschriften erlassen.

Verordnungen zu einem Gesetz können von der Exekutive (Bundesregierung, einzelne Ministerien, öffentliche Verwaltung) auf Bundes- oder Länderebene erlassen werden. Dazu muss das Gesetz eine Verordnungsermächtigung enthalten, dass den Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung bestimmt.

Die Unfallversicherungsträger haben ebenfalls das Recht, durch eigene Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) weitere Konkretisierungen für ihre branchenbezogenen Zuständigkeitsbereiche zu erlassen.

Verordnungen und Vorschriften

  • sind rechtsverbindlich.
  • präzisieren übergeordnete Gesetze z.B. mit genauen Regeln und Grenzen.
  • sind flexibel und können den Arbeitsschutz an die Entwicklungen in Technik und Organisation kontinuierlich anpassen, ohne dass Gesetze geändert werden müssen.
  • enthalten konkrete Regelungen, die überwiegend in Form von Schutzzielen formuliert sind.

Um diese Ziele im Betrieb zu erreichen, zeigen Berufsgenossenschaftliche Informationen, Normen und andere Regeln der Technik sowie die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse den Weg auf.

BekBS
TRGS
ASR
TRBS
TRBA
Beschlüsse
DGUV Regeln

REGELN

Technische Regeln dienen der weiteren Konkretisierung von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz. Sie enthalten Empfehlungen und technische Vorschläge dafür, auf welche Art und Weise die jeweiligen Forderungen umgesetzt werden können. Dabei geben sie den zum Zeitpunkt der Bekanntgabe aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse wieder.

Generell sind technische und DGUV Regeln nicht rechtsverbindlich. Bei Einhaltung der Regeln kann der Arbeitgeber aber davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Forderungen der Gesetze und Verordnungen erfüllt werden (Vermutungswirkung). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er z.B. in einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass er mit dieser Lösung mindestens das gleiche Schutzniveau erreicht.

VDE
VDI
DIN-EN
DGUV Grundsätze
DGUV Informationen
BG Merkblätter

NORMEN, GRUNDSÄTZE, DGUV INFORMATIONEN

Das Arbeitsschutzgesetz fordert, dass bei den Maßnahmen des Arbeitsschutzes „der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind.“

Zur Erfüllung der gesetzlichen Forderung können als Richtlinien bei der Gestaltung von Arbeit folgende Informationen herangezogen werden:

  • DGUV Informationen und berufsgenossenschaftliche Merkblätter:
    Die DGUV und einzelne Unfallversicherungsträger wie die BG RCI bieten mit DGUV Informationen und Merkblättern, Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen an.

    Laborrelevante Merkblätter der BG RCI finden Sie in den Reihen
    • A (Allgemeine Themen),
    • B (Sichere Biotechnologie),
    • M (Gefahrstoffe) und
    • T (Sichere Technik).
  • DGUV Grundsätze:
    In ihnen werden Prüfgrundsätze z.B. für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen oder die Prüfung von Arbeitsplatzgrenzwerten als Ergänzung zu DGUV-Vorschriften konkretisiert.
  • DIN-, VDE-, EU- oder ISO-Normen: Zur Konkretisierung der im europäischen und deutschen Regelwerk genannten grundlegenden Sicherheitsanforderungen werden Empfehlungen als Normen auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen veröffentlicht.
  • VDI-Richtlinien:
    Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat ein eigeständiges technisches Regelwerk mit ca. 2000 VDI-Richtlinien aufgebaut, die als „anerkannte Regeln der Technik“ gelten.
  • die Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder Landesämter für Arbeitsschutz.

Damit werden die relativ statischen Gesetze mit der laufenden technischen Weiterentwicklung verknüpft. Die gesetzlichen Vorschriften bestimmen das Schutzziel und die Regeln, Normen und Erkenntnisse füllen diesen Rahmen konkret im Detail aus. Sie sind in die Auslegung der Rechtsvorschriften miteinzubeziehen.

Die Verankerung der für sich gesehen rechtlich unverbindlichen „Regeln der Technik“, des „aktuellen Stands der Technik“ und der „gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse“ in Gesetzen und Verordnungen macht viele Normen und Richtlinien quasi rechtsverbindlich.

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