
NATIONALES RECHT
Die Grundlage für den deutschen Arbeitsschutz liefert das Grundgesetz, in dem das Grundrecht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit in den
Artikeln 1 und 2 festgeschrieben ist:
Auf dem Grundgesetz bauen alle weiteren Gesetze auf, mit denen die Anforderungen an den Arbeitsschutz geregelt werden. Die Gesetzgebung wird auch durch die Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union beeinflusst.
Die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten
sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die zuständigen staatlichen Behörden sind im
Arbeitsschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz setzt die Anforderungen der europäischen Arbeitsschutzrahmen-Richtlinie
(Richtlinie 89/391/EWG) in deutsches Recht um.
Daneben sind insbesondere die nationalen Gesetze wie z.B. das Arbeitssicherheitsgesetz und im Laborbereich das Chemikaliengesetz zu berücksichtigen. Die EU-Verordnungen wie die CLP-Verordnung oder REACH gelten dabei ebenfalls und unmittelbar auch für Deutschland und werden durch die deutschen Gesetze nicht berührt.
Gesetze werden vom
Gesetzgeber verabschiedet und haben allgemeinverbindlichen Charakter. So legt z.B. das Arbeitsschutzgesetz
einen Rahmen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz fest und gibt grundlegende Schutzziele
vor. Erst durch eine ganze Reihe von Verordnungen werden die gesetzlichen Pflichten und Maßnahmen rechtsverbindlich
konkretisiert.