Die Gefährdungsbeurteilung ist der Dreh- und Angelpunkt aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Hier ermitteln und dokumentieren Sie im Vorfeld, welche Gefährdungen und Belastungen für die Mitarbeiter an einem bestimmten Arbeitsplatz auftreten können und welche Schutzmaßnahmen daraus resultieren.
Eine wichtige Arbeit, zu der der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Laborrichtlinien mit ihren Maßnahmenvorgaben bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen und entlasten.
In diesem Portal wird der seit vielen Jahren etablierte und bekannte Begriff „Laborrichtlinien” für die DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien” benutzt.