Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Wie eine Gefährdungsbeurteilung formal durchzuführen ist, ist nicht gesetzlich geregelt. Die Berufsgenossenschaften bieten aber verschiedene erprobte Pop-up ButtonHilfsmittel an.

Bei der Durchführung sollte eine bestimmte Pop-up ButtonSystematik eingehalten werden. Benötigte Informationen zur Erfassung der möglichen Gefährdungen erhalten Sie durch Stoffkennzeichnungen, Sicherheitsdatenblätter und weitere Pop-up ButtonInformationsquellen. Die Pop-up ButtonWirksamkeitsüberprüfung der festgelegten Maßnahmen kann z.B. im Rahmen von regelmäßigen Betriebsbegehungen, Audits oder Sicherheitsgesprächen geschehen.

Das Ergebnis der Beurteilung ist zu Pop-up Buttondokumentieren. Dies kann unter Verwendung der vorhandenen betrieblichen Pop-up ButtonUnterlagen auf Pop-up ButtonFormblättern erfolgen.

Hilfsmittel

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie bietet z.B. folgende Merkblätter und Arbeitsmappen an:

  • A 016 „Gefährdungsbeurteilung” – Sieben Schritte zum Ziel”,
  • A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog”,
  • T 034 „Gefährdungsbeurteilung im Labor” (BGI 850-1) und
  • Ordner „Gefährdungsbeurteilung Arbeitshilfen”.

Daneben stehen auf der CD-ROM „Kompendium Arbeitsschutz” und im
Download-Center Prävention der BG RCI-Internetseiten Vorlagen zur EDV-gestützten Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung (GefDok32 bzw. GefDoklight).

Systematik

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung lässt sich methodisch in verschiedene Einzelschritte unterteilen z.B.:

  1. Erfassen der Betriebsorganisation
  2. Festlegen des zu beurteilenden Arbeitsbereiches und der zu beurteilenden Tätigkeit oder Person
  3. Erfassen der möglichen Gefährdungen und Belastungen
  4. Risikobewertung (Ist das Risiko akzeptabel?)
  5. Festlegen von Maßnahmen
  6. Realisierung der Maßnahmen
  7. Kontrolle der Wirksamkeit
  8. Dokumentation

(Vgl. A 016 „Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel)

Informationsquellen

Der Schwerpunkt möglicher Gefährdungen im Labor ist die Einwirkung von Gefahrstoffen. Weitere geeignete Informationsquellen zur Erfassung dieser Gefährdungen sind u.a.

  • Fachexperten (aus dem eigenen Labor oder z.B. auch der Berufsgenossenschaft),
  • Stoffdatenbanken mit validen Daten wie GESTIS oder GisChem,
  • aktuelle Fachliteratur,
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe oder
  • vom Hersteller mitgelieferte Gefährdungsbeurteilungen.

Die Plausibilität der ermittelten Daten ist zu überprüfen.

Wirksamkeitsüberprüfung

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen können Sie nach den Vorgaben der folgenden Technischen Regeln beurteilen: TRGS 500 „Schutzmaßnahmen” und TRGS 402 „Ermittlung und Beurteilung der Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereiche”.

Wenn Gefahrstoffmengen die laborüblichen Bedingungen überschreiten oder wenn z.B. Geräte, Apparaturen oder Laboreinrichtungen abweichend vom normalen Betrieb verwendet werden, müssen Sie ggf. auch die Exposition gegenüber Gefahrstoffen beurteilen. Die Wirksamkeit der technischen Einrichtungen ist i.d.R. gegeben, wenn die regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfungen durchgeführt werden.

dokumentieren

Unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit dokumentiert werden. Die Form der Dokumentation ist nicht festgelegt, es müssen aber folgende Angaben enthalten sein:

  • die Gefährdungen am Arbeitsplatz,
  • das Ergebnis der Substitutionsprüfung,
  • die durchzuführenden Schutzmaßnahmen,
  • eine Begründung, wenn von den Regeln des Ausschusses für Gefahrstoffe abgewichen wird,
  • die Ermittlungsergebnisse zur Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten bzw. zur Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen.

Bei einer geringen Gefährdung können Sie auf eine detaillierte Dokumentation verzichten. In allen anderen Fällen müssen Sie den Verzicht nachvollziehbar begründen.

(Vgl. § 6 Abs. 8 Gefahrstoffverordnung und A 016 „Gefährdungsbeurteilung” – Sieben Schritte zum Ziel)

Unterlagen

Vielfach sind schon Unterlagen und Dokumentationen vorhanden, die bereits das Ergebnis von Gefährdungsbeurteilungen darstellen. Dies können beispielsweise Gefahrstoffverzeichnisse, Betriebsanweisungen, Arbeitsbereichsanalysen oder Arbeitsfreigabescheine sein.

Formblättern

Ein beispielhaftes Formular für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hält die BG RCI bereit. Sie können es im Downloadcenter herunterladen oder im Bereich Umsetzungshilfen

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