Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

Querverweise
Sie sind hier:

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Er kann diese Verpflichtung jedoch auf Pop-up Buttonandere Personen übertragen.

Sie selbst sind als Mitarbeiter verpflichtet, den Arbeitgeber bei Maßnahmen zu Pop-up Buttonunterstützen, die Ihren Gesundheitsschutz und Ihre Sicherheit gewährleisten. Dies betrifft auch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, da gerade Ihre Kenntnisse für die Qualität der Gefährdungsbeurteilung wichtig sind.

Auch die Erfahrungen Pop-up Buttonbesonderer Personengruppen sind wichtige Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung.

andere Personen

Durch die Delegation der Arbeitgeberpflichten, also die Übertragung auf andere Personen, können z.B. Labor- oder Technikumsleiter für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich sein.

unterstützen

Die Pflicht, den Arbeitgeber bei allen Maßnahmen, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen, zu unterstützen, ergibt sich auch aus § 16 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes.

Besonderer Personengruppen

Zu diesem Personenkreis zählen beispielsweise

  • Experten für bestimmte Sachfragen,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Betriebsärzte,
  • Angehörige des Betriebs- oder Personalrats und
  • Sicherheitsbeauftragte.
Inhalt Suche Bearbeitungsstand Querverweise Drucken Kapitel zurück Kapitel vor Seite zurück Seite vor Hauptmenü
Bitte geben Sie Ihren Namen ein!
Abbrechen