Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Die Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich an jedem bestehenden Arbeitsplatz oder für jede Tätigkeit durchgeführt werden. Sie ist zu aktualisieren, wenn sich neue Pop-up ButtonBelastungen oder Gefährdungen ergeben.

Die Beurteilung muss außerdem bereits vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit stattfinden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, gewisse Elemente der Gefährdungsbeurteilung schon bei der Pop-up ButtonPlanung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse sind Pop-up Buttonregelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen.

Belastungen oder Gefährdungen

Hierunter fallen beispielsweise

  • die Neubeschaffung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen,
  • die Einführung neuer Stoffe,
  • Neuerungen in den Stoffeigenschaften (z.B. durch Stoffbewertungen nach der REACH-Verordnung),
  • die Änderung von Arbeitsverfahren und Tätigkeitsabläufen oder
  • Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Planung

Schon in der Planungsphase sollten Schritte wie beispielsweise eine ausreichende Lichtzufuhr, die Abtrennung bestimmter Arbeitsbereiche (z.B. Büroplätze), die Einhaltung von Sicherheitsabständen oder auch Nachrüstungsmöglichkeiten für eventuelle künftige Aufgaben berücksichtigt werden.

regelmäßig

Eine Frist ist vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Es empfiehlt sich jedoch, die Daten etwa einmal jährlich zu kontrollieren, spätestens jedoch bei neuen Belastungen oder Gefährdungen.

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