Die Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich an jedem bestehenden Arbeitsplatz oder für jede Tätigkeit durchgeführt
werden. Sie ist zu aktualisieren, wenn sich neue
Belastungen oder Gefährdungen ergeben.
Die Beurteilung muss außerdem bereits vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit stattfinden. Darüber hinaus empfiehlt
es sich, gewisse Elemente der Gefährdungsbeurteilung schon bei der
Planung von Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse sind
regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen.
Hierunter fallen beispielsweise
Schon in der Planungsphase sollten Schritte wie beispielsweise eine ausreichende Lichtzufuhr, die Abtrennung bestimmter Arbeitsbereiche (z.B. Büroplätze), die Einhaltung von Sicherheitsabständen oder auch Nachrüstungsmöglichkeiten für eventuelle künftige Aufgaben berücksichtigt werden.
Eine Frist ist vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Es empfiehlt sich jedoch, die Daten etwa einmal jährlich zu kontrollieren, spätestens jedoch bei neuen Belastungen oder Gefährdungen.