Im Labor darf erst gearbeitet werden, wenn alle Gefährdungen beurteilt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
Wie Sie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen haben, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt: Orientieren Sie sich an Ihrer Betriebsorganisation und nutzen Sie geeignete Hilfsmittel, z.B. von den Berufsgenossenschaften.