Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Im Labor darf erst gearbeitet werden, wenn alle Gefährdungen beurteilt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Wie Sie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen haben, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt: Orientieren Sie sich an Ihrer Betriebsorganisation und nutzen Sie geeignete Hilfsmittel, z.B. von den Berufsgenossenschaften.

In diesem Kapitel erfahren Sie

  • welche Aspekte bei der Gefährdungs­beurteilung zu berücksichtigen sind,
  • wer an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt sein sollte,
  • wann und wie Sie die Beurteilung konkret durchführen können,
  • welche Vorgehensweisen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen aufgrund der Umstellung auf GHS zu berücksichtigen sind.
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