Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Auch Personengruppen, die eine besondere Funktion innehaben, jedoch nicht direkte Arbeitgeberverantwortung tragen, haben Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes.

Hierzu gehören z.B.:

Allgemein gilt, dass sich überall dort, wo mit einer Funktion keine zusätzliche Weisungsbefugnis oder Vorgesetztenstellung verbunden ist, auch keine zusätzliche Verantwortung ergibt.

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