Sicheres Arbeiten im Labor - Fachinformation

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Alle Beschäftigten sind nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, aktiv zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz beizutragen. Sie müssen deshalb u.a.

  • Anweisungen von Vorgesetzten befolgen,
  • die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen benutzen,
  • die betrieblichen Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen und
  • Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten melden, sofern sie diese Mängel wegen fehlender Sachkenntnis oder Zuständigkeit nicht selbst beseitigen können.

Jeder Betriebsangehörige kann bei Verletzung dieser Verpflichtungen zur Verantwortung gezogen werden.

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