Regelungen in Schutzstufen und Sicherheitsstufen


Je nach Schutzstufe im Biolabor oder Sicherheitsstufe im Gentechnik-Labor können die erforderlichen Maßnahmen der Händehygiene unterschiedlich ausfallen.
Kennen Sie die grundsätzlichen Regeln?

Im Biolabor der Schutzstufe 1
- gelten allgemeine Hygienemaßnahmen
Im Gentechnik-Labor der Sicherheitsstufe 1
- gelten allgemeine Hygienemaßnahmen
- ggf. zusätzliche Desinfektion



Schutzstufe 2 und Sicherheitsstufe 2
- zusätzliche Maßnahmen
- kann eine Krankheit auslösen





Hautschutzplan

Hygieneplan


Ergebnis = gesunde Haut

- Im Biolabor der Schutzstufe 1 und im Gentechnik-Labor der Sicherheitsstufe 1 gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen - die Grundregeln guter mikrobiologischer Technik.
- Ab Schutzstufe 2 und Sicherheitsstufe 2 müssen zusätzliche Maßnahmen angewandt werden!
- Hautschutz- und Hygienepläne sind dann Pflicht und müssen im Labor aushängen.
- Bei Beachtung aller hygienischen Maßnahmen bleibt Ihre Haut gesund!