Sicherheitsstufe 2

 
 
Tür eines Genlabors

Beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen der Risikogruppe 2 bzw. bei einer Einstufung der Arbeiten in Sicherheitsstufe 2 müssen weitere Hygienemaßnahmen angewandt werden.

Welche das sind, erfahren Sie hier…

Sie arbeiten mit GVOs, die zur Risikogruppe 2 gehören?

Dann arbeiten Sie in einem S2-Labor!

Wie sind diese Labore gekennzeichnet?

Sie benötigen eine Zutrittserlaubnis!

Autoklavieren tötet den GVO zuverlässig ab.

Besondere Maßnahmen beim Waschen der Laborkittel.

Generell gelten alle Hygiene­regeln der jeweils niedrigeren Sicherheitsstufe, sowie:

  • die Grundregeln der guten mikrobiologischen Technik (GMT)
  • zusätzliche Maßnahmen für den Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2
Ausrufezeichen
Auf einen Blick
  • Stellt der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen ein geringes Gefährdungspotential für die Beschäftigten und die Umwelt dar, werden gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 zugeordnet.
  • Diese Labore müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
  • Autoklavieren von Abfall und ggf. der Laborkittel stellt eine wichtige Hygienemaßnahme dar.
  • Darüber hinaus gelten die GMT für den Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe gemäß der Biostoffverordnung.

querverweise
 

Sprechertext

Arbeiten Sie an Ihrem Laborarbeitsplatz mit gentechnisch veränderten Organismen, von denen ein geringes Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen kann?

Dann gehört das Labor zur Sicherheitsstufe 2.

Zu erkennen sind solche Labore an dem Hinweisschild "Gentechnischer Arbeitsbereich Sicherheitsstufe 2" und dem Zeichen für „Biogefährdung“.

Zutritt haben nur berechtigte Personen. Ohne Zutrittserlaubnis dürfen Sie diesen Bereich nicht betreten.

Wenn Sie im Unternehmen beschäftigt, qualifiziert und eingewiesen sind, wird Ihnen in der Regel der Laborleiter die Zutrittserlaubnis erteilen.

Eine wichtige Rolle in S2-Laboren spielt das Autoklavieren: Alle kontaminierten flüssigen und festen Abfälle müssen autoklaviert werden. Nur so ist ausgeschlossen, dass der GVO lebend in die Umwelt gelangen kann.

Aus diesem Grund reicht es nicht aus, einen kontaminierten Laborkittel „nur“ zu waschen: Er muss entweder in einem desinfizierendem Waschverfahren gewaschen oder autoklaviert und danach „normal“ gewaschen werden.

Im Übrigen gelten die Grundregeln der guten mikrobiologischen Technik in Verbindung mit den zusätzlichen Maßnahmen für den Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2.

Hilfe

Das ist die Hilfe