Sicherheitsstufe 2

Beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen der Risikogruppe 2 bzw. bei einer Einstufung der Arbeiten in Sicherheitsstufe 2 müssen weitere Hygienemaßnahmen angewandt werden.
Welche das sind, erfahren Sie hier…

Sie arbeiten mit GVOs, die zur Risikogruppe 2 gehören?
Dann arbeiten Sie in einem S2-Labor!

Wie sind diese Labore gekennzeichnet?

Sie benötigen eine Zutrittserlaubnis!

Autoklavieren tötet den GVO zuverlässig ab.


Besondere Maßnahmen beim Waschen der Laborkittel.

Generell gelten alle Hygieneregeln der jeweils niedrigeren Sicherheitsstufe, sowie:
- die Grundregeln der guten mikrobiologischen Technik (GMT)
- zusätzliche Maßnahmen für den Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2

- Stellt der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen ein geringes Gefährdungspotential für die Beschäftigten und die Umwelt dar, werden gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 zugeordnet.
- Diese Labore müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
- Autoklavieren von Abfall und ggf. der Laborkittel stellt eine wichtige Hygienemaßnahme dar.
- Darüber hinaus gelten die GMT für den Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe gemäß der Biostoffverordnung.