Sicherheitsstufe 1

Die biologischen Schutzstufen 1-4 dürfen nicht mit den gentechnischen Sicherheitsstufen 1-4 verwechselt werden.
Worin bestehen die Unterschiede?
Welche Schutzmaßnahmen sind gleich?



Arbeiten Sie mit gentechnisch veränderten Organismen (= GVOs)?
Welche Gefahren gehen von GVOs aus?
Einstufung von Biostoffen und GVOs





BioStoffV:
Schutzstufen 1 – 4 je nach Infektionsgefährdung
GenTSV:
Sicherheitsstufen 1- 4 je nach Risikobewertung
Risikogruppe 1:
Keine Gefährdung für Menschen und Umwelt

Kennzeichnung eines
S1-Labors

Betreten von S1 Laboratorien


- mit Zutrittserlaubnis des Laborleiters (mit arbeitsplatzbezogener Sicherheitsunterweisung)
- mit persönlicher Schutzausrüstung
Kein gentechnisch veränderter Organismus darf das Labor lebend verlassen!


- Umgang mit Biostoffen → Einteilung in Schutzstufen
- Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen → Einteilung in Sicherheitsstufen
- Die Zuordnung zu einer Risikogruppe definiert die Sicherheitsstufe bei gezielten Tätigkeiten.
- Es gelten die Grundregeln guter mikrobiologischer Technik.
- Labore werden als S1-Labor gekennzeichnet.
- Eine Zutrittserlaubnis ist erforderlich.
- Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen werden durch gentechnisch-spezifische Schutzmaßnahmen ergänzt.