Persönliche Schutzausrüstung benutzen

Labormitarbeiter mit PSA
 

Der Laborkittel ist Pflicht im Biolabor.

Ggf. muss dieser Basisschutz um weitere Teile der persönlichen Schutzausrüstung ergänzt werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie beim Tragen der PSA beachten müssen.

Sie sind verpflichtet, im Labor einen Laborkittel zu tragen.

Tragen Sie Schutzhandschuhe, wenn

  • Ihre Hände mit Krankheitserregern in Kontakt kommen können.
  • Sie mit Gefahrstoffen hantieren.

Ergänzen Sie Ihre PSA durch eine Brille, wenn der Biostoff verspritzen könnte.

Ausrufezeichen
Auf einen Blick
  • Das Tragen eines geschlossen Laborkittels ist Pflicht im Labor.
  • Diese Schutzkleidung darf nicht außerhalb des Arbeitsbereichs getragen werden!
  • Schutzhandschuhe bei Kontakt mit Biostoffen ab Risikogruppe 2 oder mit Gefahrstoffen
  • Schutzbrille und eventuell Gesichtsschutz bei möglichen Spritzern

querverweise
 

Sprechertext

Das Tragen eines Laborkittels – natürlich geschlossen – ist Pflicht in jedem Biolabor.

Schutzhandschuhe tragen Sie immer dann, wenn eine Gefährdung durch Hautkontakt besteht – also zum Beispiel beim Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 1, die eine Allergie auslösen können oder solche, die eine toxische Wirkung haben.

Auch wenn Sie mit Gefahrstoffen wie etwa Säuren oder Laugen hantieren, benutzen Sie entsprechende Schutzhandschuhe!

Müssen Sie bei Ihrer Tätigkeit mit Spritzern rechnen? Dann ist ein zusätzlicher Schutz, z.B. eine Schutzbrille notwendig.

Hilfe

Das ist die Hilfe