Persönliche Schutzausrüstung benutzen

Der Laborkittel ist Pflicht im Biolabor.
Ggf. muss dieser Basisschutz um weitere Teile der persönlichen Schutzausrüstung ergänzt werden.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie beim Tragen der PSA beachten müssen.


Sie sind verpflichtet, im Labor einen Laborkittel zu tragen.




Tragen Sie Schutzhandschuhe, wenn
- Ihre Hände mit Krankheitserregern in Kontakt kommen können.
- Sie mit Gefahrstoffen hantieren.


Ergänzen Sie Ihre PSA durch eine Brille, wenn der Biostoff verspritzen könnte.

- Das Tragen eines geschlossen Laborkittels ist Pflicht im Labor.
- Diese Schutzkleidung darf nicht außerhalb des Arbeitsbereichs getragen werden!
- Schutzhandschuhe bei Kontakt mit Biostoffen ab Risikogruppe 2 oder mit Gefahrstoffen
- Schutzbrille und eventuell Gesichtsschutz bei möglichen Spritzern