Hygieneplan

Hygieneplan

Die BiostoffV schreibt einen so genannten Hygieneplan in Laboren der Schutzstufe 2 oder bei Tätigkeiten mit sensibilisierenden oder toxisch wirkenden Biostoffen vor.

Was wird hier „geplant“ und warum?


 

Was tun bei Verunreinigungen?

Der Hygieneplan enthält konkrete Angaben...

  • Wer? Zielgruppe!
  • Was? Gegenstand!
  • Wann? Zeitpunkt!
  • Womit? Mittel!
  • Wie? Durchführung!
Ausrufezeichen
Auf einen Blick

Ein Hygieneplan ist gemäß Biostoffverordnung beim Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2 oder bei Tätigkeiten mit sensibilisierenden oder toxisch wirkenden Biostoffen vorgeschrieben.

Er enthält konkrete Angaben zu den betrieblichen Hygienemaßnahmen

  • zur Zielgruppe: Wer muss handeln?
  • zum Gegenstand: Was muss behandelt werden?
  • zum Zeitpunkt: Wann muss die Maßnahme durchgeführt werden?
  • zum Mittel: Womit muss behandelt werden?
  • zur Durchführung: Wie wird die Maßnahme durchgeführt?

querverweise
 

Sprechertext

Beim Umgang mit Biostoffen kann es immer zu einer unbeabsichtigten Kontamination von Gegenständen oder sogar Ihrer Haut kommen.

Um eine mögliche Gefährdung auszuschließen, hilft Ihnen der sogenannte Hygienplan weiter.

Dort sind alle persönlichen und objektbezogenen HygienemaßnahmenMaßnahmen zusammengestellt.

Der Hygieneplan nennt, wer - was genau - wann - womit - und wie reinigt!

Mit diesen Angaben ist für jeden klar ersichtlich, was zu tun ist.

Hilfe

Das ist die Hilfe