Hygieneplan

Die BiostoffV schreibt einen so genannten Hygieneplan in Laboren der Schutzstufe 2 oder bei Tätigkeiten mit sensibilisierenden oder toxisch wirkenden Biostoffen vor.
Was wird hier „geplant“ und warum?


Was tun bei Verunreinigungen?

Der Hygieneplan enthält konkrete Angaben...
- Wer? Zielgruppe!
- Was? Gegenstand!
- Wann? Zeitpunkt!
- Womit? Mittel!
- Wie? Durchführung!

Ein Hygieneplan ist gemäß Biostoffverordnung beim Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 2 oder bei Tätigkeiten mit sensibilisierenden oder toxisch wirkenden Biostoffen vorgeschrieben.
Er enthält konkrete Angaben zu den betrieblichen Hygienemaßnahmen
- zur Zielgruppe: Wer muss handeln?
- zum Gegenstand: Was muss behandelt werden?
- zum Zeitpunkt: Wann muss die Maßnahme durchgeführt werden?
- zum Mittel: Womit muss behandelt werden?
- zur Durchführung: Wie wird die Maßnahme durchgeführt?