Allgemeines

Wie Sie im Film beobachten konnten, wurde der im Labor verwendete Biostoff bis auf das Smartphone der Praktikantin verschleppt.
Der Auslöser: Eine kontaminierte Arbeitsfläche wurde nicht sofort gereinigt bzw. desinfiziert.
Mit der Kladde wurde der Mikroorganismus ins Büro verschleppt.
Zum Glück hatte dieser Biostoff keine pathogene Wirkung!
Kennen Sie das Gefährdungspotenzial der Biostoffe an Ihrem Arbeitsplatz?
Wie können Sie sich schützen?
Kleine Ursache – große Wirkung


Gründe für die Gefährdung?

Ohne Desinfektion und Reinigung…
… kann die Kontamination leicht verschleppt werden!






Kontaminierte Gegenstände dürfen nicht aus dem Labor in die Umwelt gelangen.






Für Biostoffe ab Risikogruppe 1:
- Die „Grundregeln guter mikrobiologischer Technik“ (GMT) bilden die Basis für einen guten Schutz.




Für Biostoffe ab Risikogruppe 2:
- GMTs werden durch weitere Hygienemaßnahmen ergänzt.

- Um die Sicherheit in biologischen Laboratorien zu gewährleisten, müssen aufeinander aufbauende Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
- Unabhängig von der Schutzstufe werden immer die so genannten „Grundregeln guter mikrobiologischer Technik“ (GMT) angewandt.
- Die GMT gelten auch für den Umgang mit Biostoffen der Risikogruppe 1, selbst wenn eine Infektionsgefährdung so gut wie ausgeschlossen ist.
- Ergänzend zu den Maßnahmen der Schutzstufe 1 werden bei Tätigkeiten mit pathogenen Biostoffen in der Schutzstufe 2 bzw. Sicherheitsstufe 2 weitere Maßnahmen gefordert.
- Mit diesem Maßnahmen-Paket guter mikrobiologischer Technik ist ein sicheres Arbeiten im Biolabor gewährleistet.