Nach der Ersten-Hilfe-Leistung

Und zum Schluss -
Wissen Sie, was nach der Ersten-Hilfe-Leistung geschieht?
Üblicherweise wird der Vorgesetzte vom Ersthelfer über den Unfall informiert.

Die Erste-Hilfe-Leistung muss dokumentiert werden.
Die Zuständigkeit ist betriebsintern geregelt.

Notwendige Angaben sind:




und Zeugen

Zusätzliche Angaben erleichtern als Gedächtnisstütze die Ermittlung bei einer späteren Untersuchung.

Die Dokumentation liefert Anhaltspunkte für den Unfall-
hergang.
Sie ist ein wichtiges Instrument bei der Wirksamkeitskontrolle.

Verbrauchtes Material muss wieder aufgefüllt werden.

Schuldzuweisungen helfen nicht weiter – suchen Sie die Ursachen!


- Nach dem Unfall wird der Vorgesetzte informiert.
- Der Unfall muss in ein Verbandbuch eingetragen werden.
- Diese Mindestangaben sind Pflicht:
- Zeit und Ort, Unfallhergang, Art und Schwere der Verletzung sowie die Namen des Verletzten, von Zeugen und Ersthelfern.
- Das Verbandbuch dient als Nachweis eines Arbeitsunfalls bei Spätfolgen.
- Es ist ein Instrument, mit dem die Wirksamkeit der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanahmen kontrolliert wird.
- Verbrauchtes Verbandmaterial muss aufgefüllt werden.
- Es ist hilfreich und zweckmäßig, die Ursachen des Unfalls zu ermitteln. Eine Schuldzuweisung bringt nicht weiter.